Restaurieren und Konservieren

"Das Ziel der Restaurierung muß die Wiederherstellung der potentiellen Einheit eines Kunstwerkes sein, unter der Voraussetzung, daß dies möglich ist, ohne eine historische oder künstlerische Fälschung zu begehen, und ohne die Spuren der Zeit auf dem Kunstwerk zu löschen"

Caesare Brandi, Teoria del Restauro, 1963


Der Beruf des Restaurators:

"Die Objekte, denen die Gesellschaft einen besonderen künstlerischen, historischen, dokumentarischen, ästhetischen, wissenschaftlichen, geistigen oder religiösen Wert beimisst, werden gemeinhin als 'Kulturgüter' bezeichnet. Sie bilden ein materielles und kulturelles Erbe, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Da sie von der Gesellschaft der Obhut des Restaurators anvertraut werden, trägt dieser Verantwortung nicht nur für das Kulturgut, sondern auch dem Eigentümer oder Träger, dem Urheber oder Schöpfer sowie der Öffentlichkeit und der Nachwelt gegenüber. Diese Voraussetzungen dienen dem Schutz jeglichen Kulturguts, unabhängig von seinem Eigentümer, seinem Alter, seiner Vollständigkeit oder seinem Wert."

(Erarbeitet von der Europäischen Vereinigung der Restauratorenverbände (E.C.C.O.) und verabschiedet von der Mitgliederversammlung (Brüssel, 11.Juni 1993)

Referenzen:

Axien, Romanische DorfkircheAxien, Romanische Dorfkirche
Lübeck,  Heiligen-Geist-HospitalLübeck,Heiligen-Geist-Hospital