Restaurieren und Konservieren
"Das Ziel der Restaurierung muß die Wiederherstellung der potentiellen Einheit eines Kunstwerkes
sein, unter der Voraussetzung, daß dies möglich ist, ohne eine historische oder künstlerische
Fälschung zu begehen, und ohne die Spuren der Zeit auf dem Kunstwerk zu löschen"
Caesare Brandi, Teoria del Restauro, 1963
Der Beruf des Restaurators:
"Die Objekte, denen die Gesellschaft einen besonderen künstlerischen, historischen, dokumentarischen,
ästhetischen, wissenschaftlichen, geistigen oder religiösen Wert beimisst, werden gemeinhin
als 'Kulturgüter' bezeichnet. Sie bilden ein materielles und kulturelles Erbe, das von Generation
zu Generation weitergegeben wird. Da sie von der Gesellschaft der Obhut des Restaurators anvertraut
werden, trägt dieser Verantwortung nicht nur für das Kulturgut, sondern auch dem Eigentümer oder
Träger, dem Urheber oder Schöpfer sowie der Öffentlichkeit und der Nachwelt gegenüber.
Diese Voraussetzungen dienen dem Schutz jeglichen Kulturguts, unabhängig von seinem Eigentümer, seinem
Alter, seiner Vollständigkeit oder seinem Wert."
(Erarbeitet von der Europäischen Vereinigung der Restauratorenverbände (E.C.C.O.)
und verabschiedet von der Mitgliederversammlung (Brüssel, 11.Juni 1993)
Referenzen:
Axien, Romanische Dorfkirche
Lübeck,Heiligen-Geist-Hospital
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